Facharzt / Fachärztin
Berufsbeschreibung
Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe auch die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).
Fachärzte/Fachärztinnen verfügen über vertieftes Wissen in einem von ihnen gewählten Spezialgebiet der Medizin (z. B. Innere Medizin, Frauenheilkunde, Orthopädie, Radiologie). Sie nehmen Untersuchungen an Patientinnen und Patienten vor, stellen eine Diagnose und legen die Behandlung und Therapie bei Erkrankungen und Verletzungen fest.
Fachärzte/Fachärztinnen arbeiten vor allem in Krankenhäusern, Kur- oder Rehabilitationszentren oder in eigenen Praxen und haben Kontakt zu ihren Patientinnen und Patienten, zu Berufskolleginnen und -kollegen verschiedener Fachrichtungen, zu Pflegefachkräften, medizinisch-technischen Fachkräften und Verwaltungsmitarbeiter*innen.
Die Facharzt/Fachärztin-Ausbildung besteht aus einem abgeschlossenen Studium der Humanmedizin, einer Praktikum (Turnus) Phase und der Ausbildungen in der fachärztlichen Spezialisierung. In der Regel dauert die Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin nach Beendigung des Studiums 5 bis 6 Jahre.
Während der Ausbildung werden sie „Assistenzärzte/-ärztin“ bezeichnet. Als ausgebildete Fachärzte/Fachärztinnen erhalten sie die Bezeichnung „Oberarzt/-ärztin“, die nächstfolgende Karrierestufe ist das Primariat. Als Primar oder Primarin leiten sie klinische Stationen und Abteilungen und können weiterführend ärztliche Leiter*innen einer Klinik oder Krankenanstalt werden.