Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft - Backmittelherstellung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Process engineering for grain processing specialising in baking agents manufacture (Process engineer for grain processing)

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Verfahrenstechnikerin für die Getreidewirtschaft " bzw."Verfahrenstechniker für die Getreidewirtschaft " zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Fertigungs- und Produktionshallen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmittel- und Biotechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg

Telefonnummer +43 (0)7416 524 37
E-Mail direktion@josephinum.at
Internet https://www.josephinum.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landtechnik

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Fachhochschulstudium Agrartechnologie & Digital Farming (Bachelor) am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie
Rotholz 50
6200 Strass im Zillertal

Telefonnummer +43 (0)5244 / 622 62 -919
E-Mail schule@hblfa-tirol.at
Internet https://www.hblfa-tirol.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Höhere Bundeslehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung

Die Höhere Technische Lehranstalt (HTL) vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere ingenieurmäßige Bildung und bereitet auf gehobene Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor.

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Beschreibung

Die HTL für Lebensmitteltechnologie - Getreide- und Biotechnologie vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere technische Bildung und bereitet auf gehobene Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft vor.

Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Angewandte Mathematik, Geschichte und politische Bildung, Wirtschaft und Recht, Angewandte Mathematik, Informatik und Physik usw. technische berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Anorganische und organische Chemie, Lebensmittelchemie, Analytik und Biochemie, Verfahrenstechnik und Lebensmitteltechnologie, Mikrobiologie, Lebensmittelhygiene und Ernährung, Lebensmittelrecht, Angewandte Betriebswirtschaft, Getreide- und biotechnologische Verfahrenstechnik, Produktionstechnik.

Spezialisierung:

Höhere Technische Lehranstalten können über schulautonome Wahlmodule unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte einrichten. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der zweiten Klasse.

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend, die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.

Weitere Berechtigungen:

  • Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen

Zusatzinfo

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Höhere Technische Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie des Landes Oberösterreich
Carl-Blum-Straße 4
4600 Wels

Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -34600
E-Mail office@htllmt.at
Internet https://www.htllmt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Gertreide- und Biotechnologie

Meisterschule für Müller*innen, Bäcker*innen und Konditor*innen


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung