Pharmatechnologie (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre
English: Pharmatechnology (Pharmatechnology expert)
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- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
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- Lehre und Matura
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- Lehrlingseinkommen
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 4 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Berufsschule Linz 3
Makartstraße 3
4020 Linz
Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -35900
E-Mail bs-linz3.post@ooe.gv.at
Internet https://bs-linz3.ac.at/
Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien - Standort St. Nikolaus
Innstraße 36
6020 Innsbruck
Telefonnummer +43 (0)512 / 28 57 15
E-Mail direktion@tfbs-escm.tsn.at
Internet https://tfbs-escm.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 3 bis 5
Kurzbeschreibung
Die Höhere Technische Lehranstalt (HTL) vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere igenieurmäßige Bildung und bereitet auf gehobene Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor.
Voraussetzungen
kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
Zielgruppe
Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule
Kosten
siehe Zusatzinfo
Abschluss
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen
- berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Beschreibung
Die HTL für Chemieingenieure vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere technische Bildung und bereitet auf gehobene Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft vor.
Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Angewandte Mathematik, Informatik und Physik, Geografie, Geschichte und politische Bildung, Wirtschaft und Recht usw. technische berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Allgemeine und anorganische Chemie, Analytische Chemie und Qualitätsmanagement, Organische Chemie, Biochemie und Mikrobiologie, Physikalische Chemie, Verfahrens-, Engergie- und Umwelttechnik, Angewandte Technologien, Umweltanalytik, Umweltschutzmanagement. Hinzu kommen die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte.
Spezialisierung:
Höhere Technischen Lehranstalten können über schulautonome Wahlmodule unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte einrichten. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der zweiten Klasse.
Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend, die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.
Weitere Berechtigungen:
- Ersatz der Unternehmerprüfung
- Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen
Zusatzinfo
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Kosten:
- Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
- An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Dornbirn
Höchsterstraße 73
6851 Dornbirn
Telefonnummer +43 (0)5572 / 38 83 -0
E-Mail htl.dornbirn@cnv.at
Internet https://www.htldornbirn.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:
- Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
- Ausbildungsschwerpunkt E-Business + Logistik
- Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering
- Ausbildungsschwerpunkt Produktmanagement und FutureTecs
Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure:
- Ausbildungsschwerpunkt Textilchemie
- Ausbildungsschwerpunkt Chemische Betriebs- und Umwelttechnik
Fachschule für Informationstechnik mit Betriebspraktikum
Fachschule für Chemie mit Betriebspraktikum
Höhere Lehranstalt für Mode:
- Schulautonome Vertiefung Modedesign und Grafik
Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie Wien
Rosensteingasse 79
1170 Wien
Telefonnummer +43 (0)1 / 48 614 80
E-Mail office@hblva17.ac.at
Internet https://www.hblva17.ac.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure:
- Ausbildungsschwerpunkt Angewandte Technologien und Umweltschutzmanagement
- Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Molekulare Biotechnologie
- Ausbildungsschwerpunkt Chemiebetriebsmanagement
Kolleg für Berufstätige für Chemieingenieure:
- Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Biochemische Technologie
- Ausbildungsschwerpunkt Umweltanalytik und Umweltschutzmanagement
Kolleg für Chemieingenieure:
- Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Biochemische Technologie
- Ausbildungsschwerpunkt Umweltanalytik und Umweltschutzmanagement
Fachschule für Chemie mit Betriebspraxis - Umweltanalytik
Fachschule für Chemische Technologie - Biochemie und Biotechnologie
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung