Der Lehrberuf Pflegefachassistent ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. Die Ausbildung ist seit 1. September 2023 möglich.
WICHTIG: Für Lehrlinge, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können medizinisch-
pflegerische Maßnahmen nur in Form von Simulationen durchgeführt werden. Die Ausbildung muss so gestaltet werden, dass eine medizinisch-pflegerische Tätigkeit an Patient*innen nicht vor Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgt.
BITTE BEACHTE: Im Lehrberuf Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (a.o. LAP).