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Thema Arbeit & Behinderung

„Den Behinderten / Die Behinderte“, den gibt es nicht

Wenn wir den Begriff Behinderung gebrauchen, scheint eine allgemeine und stille Übereinkunft zu bestehen, welcher Mensch als behindert und welches Phänomen als Behinderung zu gelten hat. Es fällt jedoch auf, dass es in der Begriffsverwendung sowie in der Begriffsdefinition keine Einheitlichkeit gibt.

Wenn man heute also respektvoll von Menschen mit Behinderungen oder von Menschen mit Barrieren spricht, dann haben wir es keineswegs mit einer homogenen Gruppe zu tun, denn so etwas wie „den Behinderten bzw. die Behinderte“ gibt es nicht. Und dass es sich dabei nicht um Randgruppen handelt, zeigen Statistiken. Laut Statistik Austria gibt es in Österreich rund 780.000 Personen mit registrierter Behinderung (Stand 2023), rund 18 % der Personen im erwerbsfähigen Alter geben bei einer Befragung der Statistik Austria 2024 gesundheitsbedingte Einschränkungen bei Alltagsaktivitäten an.

Behinderung und Arbeitswelt

Wer heute einen guten Job will, muss sich besonders anstrengen und dies gilt speziell für Menschen mit Behinderungen, die aufgrund vieler Vorurteile häufig an Barrieren stoßen. Eine der Ursachen ist mangelnde Information über die jeweils anderen. Vielen Arbeitgeber*innen oder Kolleg*innen ist oft zu wenig bewusst, dass in der heutigen Berufswelt viele Beeinträchtigungen durch spezielle, bestehende Unterstützungen ausgeglichen werden kann, etwa durch technische Arbeitshilfen, deren Anschaffung von öffentlichen Stellen gefördert wird. Zum Ausgleich einer Behinderung gibt es eine Vielzahl von Förderungen, sowohl im Berufs- als auch im Privatleben. Siehe dazu https://www.sozialministeriumservice.at/

Das Behinderteneinstellungsgesetz, kurz BEinstG

Das Behinderteneinstellungsgesetz verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies geschieht etwa durch die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Einstellung behinderter Menschen. Ein Unternehmen in Österreich ist verpflichtet auf je 25 Mitarbeiter*innen eine begünstigt Behinderte/einen begünstigt Behinderten* anzustellen. Nach dem BEinstG können für die Dienstgeber*innen Anreize geschaffen werden, z. B. durch: Lohnkostenzuschüsse, Einstellungsbeihilfe, Adaptierung des Arbeitsplatzes, Ausbildungs- und Integrationsbeihilfe etc.

Probleme am Arbeitsplatz – wer hilft?

Für manche Leute ist der Umgang mit Menschen mit Behinderungen selbstverständlich und nicht weiter nennenswert, für andere eben nicht. Und damit es zwischen Kolleg*innen und oder Vorgesetzten aufgrund mangelnder Informationen, Vorurteilen oder Hemmungen nicht zu Konflikten am Arbeitsplatz kommt, kann professionelle Unterstützung angefordert werden, die aufklärt, berät und allen Beteiligten zur Seite steht.

Speziell eingerichtete Projekte und die Arbeitsassistenz können beim Erlangen, Sichern und Gestalten von Arbeitsplätzen helfen und stehen sowohl den Menschen mit Behinderungen sowie den Betrieben mit Rat und Tat zur Verfügung. Siehe z. B. www.dabei-austria.at

Leitfaden für einen barrierenfreien Arbeitsplatz:

Das SearchLabratory hat im Auftrag des Büroherstellers Viking und mit Unterstützung des Dachverbands berufliche Integration Austria einen Leitfaden für Arbeitgeber*innen erstellt, der in vier Schritten erklärt, worauf bei der Neueinstellung und Beschäftigung von Mitarbeiter*innen mit Behinderung geachtet werden soll. Der Leitfaden ist als Infografik gestaltet und gibt unter anderem einen Überblick über häufige Probleme und ihre Lösungsmöglichkeiten:
Siehe dazu im VikingBlog den Leitfaden für Arbeitgeber. (Quelle: SearchLabratory/VikingBlog)

Viele weitere Informationen zu diesem Thema findest du z. B. auf folgenden Web-Seiten: