Steinmetz*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Stonemason

Ausbildung

Die Ausbildung zum*zur Steinmetz*in erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem Fachschulen für Steingestaltung und Steintechnik sowie Höhere Lehranstalten für Art und Design mit entsprechendem Schwerpunkt (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Steinmetz*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Steinmetzin" bzw."Steinmetz" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, auf Baustellen, usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Kurzbeschreibung

Die Ausbildung an der Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und eine mittlere technische Bildung und bereitet auf mittlere Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor.

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Abschlussprüfung

Berechtigungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Beschreibung

Der Lehrplan sieht neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch und Kommunikation, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, Angewandte Mathematik und Informatik, Naturwissenschaftliche Grundlagen etc.) berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Unternehmensführung, Technologie - Werkstätte und Produktionstechnik, Technologie, Entwurf und Gestaltung, Stilkunde, Betriebspraxis.

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 4. Jahrgang in der unterrichtsfreien Zeit) verpflichtend, das 4. Ausbildungsjahr ist als Praxis-Ausbildung als Kombination zwischen Betriebspraktikum und Unterricht gestaltet und soll den Übergang in die Berufstätigkeit erleichtern. Die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.

Weitere Berechtigungen:

  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen
  • Zugang zum Kolleg
  • Zugang zur Meisterprüfung

Zusatzinfo

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein

Telefonnummer +43 (0)664 / 804 62
E-Mail office@htl-hallein.at
Internet https://www.htl-hallein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Maschinenbau

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsinformatik - Ausbildungsschwerpunkt Green IT

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung

Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung - Naturstein, Raum und Design

Fachschule für Maschinenbau

Fachschule für Mechatronik

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Tischlereitechnik

Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule Bildhauerei

Meisterschule Tischlerei

Kolleg/Aufbaulehrgang für Design - Produktdesign

Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung

Die Höhere Technische Lehranstalt (HTL) vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere ingenieurmäßige Bildung und bereitet auf gehobene Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung vor.

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
  • Eignungsprüfung

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Beschreibung

Die HTL für Art und Design vermittelt eine umfassende Allgemeinbildung und eine höhere technische Bildung und bereitet auf gehobene Berufe in allen Zweigen der Wirtschaft vor.

Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, Wirtschaft und Recht, Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie) usw. technische berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Entwurf, Darstellung und Komposition, Technologien und angewandte Informatik, Design und Kommunikation, Kunstgeschichte und Kulturphilosophie, Atelier und Produktion. Hinzu kommen die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte.

Spezialisierung:
Höhere Technischen Lehranstalten können über schulautonome Wahlmodule unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte einrichten.
Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der zweiten Klasse.

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend, die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.

Weitere Berechtigungen:

  • Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen

Zusatzinfo

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Telefonnummer +43 (0)5 0248 019
E-Mail dion@ortweinschule.at
Internet https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbautechnologie und Entwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Facility Management
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Montagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur und Ingenieurbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbautechnologie und Entwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Facility Management
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Montagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur und Ingenieurbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer*innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung