Instrumentenbauer*in

Andere Bezeichnung(en):
Musikinstrumentenbauer*in, Musikinstrumentenerzeuger*in

Weiterbildung & Karriere

Instrumentenbauer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge in relevanten Bereichen an. Je nach konkreter Ausrichtung der Instrumentenbauer*in können auch Holztechnikkurse (z. B. Kurse über Holzoberflächenbehandlung und -oberflächentechniken) oder Metalltechnikkurse (Metallbearbeitung und -gestaltung, Oberflächenbehandlung usw.) interessant sein. Auch die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung im jeweiligen Instrumentenbauhandwerk sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Instrumentenerzeugung kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Auch der Besuch von Fachtagungen, Branchenveranstaltungen (z. B. Messen, Exkursionen) und das Lesen von Fachliteratur ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer Entwicklungen im Fachbereich. Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an Höheren Lehranstalten für Kunst und Gestaltung bzw. Art und Design sowie Meisterschulen für Instrumentenbau. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Instrumentenerzeuger*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Holzbearbeitungstechniken
  • Metallbearbeitungstechniken
  • historische Instrumente - Reparatur und Restauration
  • Restaurierungstechnik und Holz- bzw. Metalloberflächentechnik
  • Klangliches Gestalten: Intonation, Funktionen der Registratur, Tontechnik
  • Beherrschung von Instrumenten
  • Musikalische Kenntnisse
  • Technisches Zeichnen, CAD
  • CNC-Technik, Computergesteuerte Bearbeitung
  • Produktentwicklung, -design
  • technische Dokumentation
  • Ressourcen- und Energieeffizienz
  • Recycling und Umweltschutz
  • Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation
  • Betriebswirtschaft, Unternehmensführung
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Fremdsprachen

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplanung
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kund*innenbetreuung (Service, Beratung, Kommunikation mit Musiker*innen)
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Instrumentenbauberufe sind in Österreich Nischenberufe, die hauptsächlich in kleineren Handwerksbetrieben ausgeübt werden. Die Aufstiegsmöglichkeiten sind damit begrenzt und ergeben sich zum Teil auch in angrenzenden handwerklichen Tätigkeiten.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Instrumentenbauer*innen zu Teamleiter*innen oder Werkstättenleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung z. B. auf bestimmte Instrumente oder die Reparatur historischer Instrumente und damit in eine Expert*innenrolle möglich.

Für die selbstständige Berufsausübung ist die Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk erforderlich. Vergleiche dazu den Menüpunkt Selbstständigkeit.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger*in

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger*in

Beschreibung

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Anrechnungsmöglichkeiten für:

  • einschlägige Lehrabschlussprüfungen: Streich- und Saiteninstrumentenbau (einschließlich Vorgängerlehrberufe)
  • Darüber hinaus bestehen Anrechnungsmöglichkeiten für einschlägige schulische Abschlüsse oder Abschluss eines Hochschulstudiums in einer für das Handwerk spezifischen Studienrichtung. Für Details vergleiche die Prüfungsordnung.

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Weitere Infos: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/PruefGewO/PRUEF_20210409_2021_0_237_083__BMDW_Gewerberecht_/PRUEF_20210409_2021_0_237_083__BMDW_Gewerberecht_.pdf

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
Prüfungsmanagement
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -2100
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Kurzbeschreibung

Die Meisterschule für Instrumentenbau (Streich- und Saiteninstrumente) vermittelt Allgemeinbildung und eine fundierte technische Bildung mit dem Ziel der Höherqualifizierung und selbständigen Gewerbeausübung. Die Ausbildung befähigt zur Ausübung einer hochqualifzierten Tätigkeit auf dem Gebiet des Instrumentenbaus (Konstruktion, Fertigung und Wartung von Streich- und Saiteninstrumenten) in einschlägigen mittleren Funktionsbereichen der Wirtschaft und Verwaltung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Zielgruppe
Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Erweiterung der Fachbildung (Quelle: § 79 Schulorganisationsgesetz)

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen

  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Beschreibung

Der Lehrplan sieht neben allgemeinbildenden Fächern (Wirtschaft und Recht etc.) berufsbildende Fächer in Fachtheorie und Fachpraxis vor, wie z. B. Mitarbeiterführung und -ausbildung, Angewandte Informatik, Betriebstechnik, Technologie, Instrumentenkonstruktionen, Stilkunde, Konstruktionsübungen, Produktionstechnik.

Meisterschulen können über schulautonome Wahlmodule unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte einrichten. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der zweiten Klasse.

Die praxisnahe Ausbildung erfolgt in Werkstätten, Laboratorien und Ateliers.

Zusatzinfo

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien.

Kosten:

  • Der Besuch von Bundesschulen ist grundsätzlich kostenlos.
  • An Privatschulen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
E-Mail: office@htl-hallstatt.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Fachschule für Tischlerei

  • Schulautonome Vertiefung Möbel- und Innenausbau
  • Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Instrumentenbau - Streich- und Saiteninstrumente

Meisterschule für Bildhauerei/Tischlerei/Drechslerei/Instrumentenbau


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

MeisterIn für das Handwerk der Blechblasinstrumentenerzeuger*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Blechblasinstrumentenerzeuger*in

Beschreibung

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Anrechnungsmöglichkeiten für:

  • einschlägige Lehrabschlussprüfungen: Blechblasinstrumentenerzeugung (einschließlich Vorgängerlehrberufe)
  • Darüber hinaus bestehen Anrechnungsmöglichkeiten für einschlägige schulische Abschlüsse sowie Abschluss einer Studienrichtung oder Fachhochschule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt. Siehe dazu die Prüfungsordnung.

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Weitere Infos: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/PruefGewO/PRUEF_20230126_2023_0_041_297_BMAW_W_Gewerberecht_/PRUEF_20230126_2023_0_041_297_BMAW_W_Gewerberecht_.html

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7317
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/tirol/personal/pruefungsservice-wktirol

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Harmonikamacher*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Harmonikamacher*in

Beschreibung

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Anrechnungsmöglichkeiten für:

  • einschlägige Lehrabschlussprüfungen: Harmonikamacher*in oder Orgelbau (einschließlich Vorgängerlehrberufe)
  • Darüber hinaus bestehen Anrechnungsmöglichkeiten für einschlägige schulische Abschlüsse oder Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einer in den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung. Für Details vergleiche die Prüfungsordnung.

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Weitere Infos: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/PruefGewO/PRUEF_20230426_2023_0_094_475_BMAW_W_Gewerberecht_/PRUEF_20230426_2023_0_094_475_BMAW_W_Gewerberecht_.pdfsig

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -350
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Holzblasinstrumentenerzeuger*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Holzblasinstrumentenerzeuger*in

Beschreibung

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Anrechnungsmöglichkeiten für:

  • einschlägige Lehrabschlussprüfungen: Holzblasinstrumentenerzeugung (einschließlich Vorgängerlehrberufe)
  • Darüber hinaus bestehen Anrechnungsmöglichkeiten für einschlägige schulische Abschlüsse oder Studium an einer Universität oder Fachhochschule in einer in den wesentlichen Lernergebnissen entsprechenden Studienrichtung. Für Details vergleiche die Prüfungsordnung.

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Weitere Infos: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/PruefGewO/PRUEF_20230126_2023_0_041_474_BMAW_W_Gewerberecht_/PRUEF_20230126_2023_0_041_474_BMAW_W_Gewerberecht_.html

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7317
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/tirol/personal/pruefungsservice-wktirol

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das für das Handwerk der Klaviermacher*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Klaviermacher*in

Beschreibung

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Anrechnungsmöglichkeiten für:

  • einschlägige Lehrabschlussprüfungen: Klavierbau (einschließlich Vorgängerlehrberufe)
  • Darüber hinaus bestehen Anrechnungsmöglichkeiten für einschlägige schulische Abschlüsse oder Abschluss eines Hochschulstudiums in einer für das Handwerk spezifischen Studienrichtung. Für Details vergleiche die Prüfungsordnung.

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Weitere Infos: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/PruefGewO/PRUEF_20210408_2021_0_252_517__BMDW_Gewerberecht_/PRUEF_20210408_2021_0_252_517__BMDW_Gewerberecht_.pdf

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Orgelbauer*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Orgelbauer*in

Beschreibung

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Anrechnungsmöglichkeiten für:

  • einschlägige Lehrabschlussprüfungen: Orgelbau oder Harmonikamacher*in (einschließlich Vorgängerlehrberufe)
  • Darüber hinaus bestehen Anrechnungsmöglichkeiten für einschlägige schulische Abschlüsse. Für Details vergleiche die Prüfungsordnung.

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Weitere Infos: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/PruefGewO/PRUEF_20230426_2023_0_094_708_BMAW_W_Gewerberecht_/PRUEF_20230426_2023_0_094_708_BMAW_W_Gewerberecht_.pdf

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7317
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/tirol/personal/pruefungsservice-wktirol